Wahltermin ist der 9.9. – und andere wichtige Infos…

Wahltermin ist der 9.9. – und andere wichtige Infos…

Es ist ja häufig so: Je näher ein Wahltermin rückt, umso mehr Fragen und Gerüchte sind im Umlauf. Deshalb hier nochmal die wichtigste Info vorneweg: die Wahlen für die Einsetzung der Wahlvorstände, die die BR-Wahlen bei den Enercon-Service-GmbHs leiten werden, finden wie angekündigt diesen Montag, den 9.9. statt!

Und hier noch mal weitere wichtige Infos für über das Wochenende:

 

Was wird gewählt?

Am Montag wählen Mitarbeiter der Enercon-Service-GmbHs den Wahlvorstand, der die Wahl der Betriebsrats bei ihnen leiten wird.

 

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle betriebszugehörigen Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt werden dürfen betriebszugehörige Arbeitnehmer, die bereits 6 Monate im Betrieb sind. Leitende Angestellte dürfen weder wählen noch gewählt werden.

 

Wo und wann finden die Wahlen vor Ort jeweils statt?

 

  • WEA Service West GmbH: Hotel Restaurant Hagen, Wesuweer Straße 40, Haren Uhrzeit: 11:00 Uhr
  • WEA Service Ost GmbH: Kulturwerk Fichte, Fichtestr. 29, Magdeburg, Uhrzeit: 14:00 Uhr
  • WEA Service Süd GmbH: Vogel Convention Center, Max-Planck Str 7/9, Würzburg, Uhrzeit: 14:00 Uhr
  • WEA Service Nord-West GmbH: Kolossaal Pewsum,Handelsstr. 6, Krummhörn-Pewsum,Uhrzeit: 14:00 Uhr
  • WEA Service Nord GmbH: Schmiedestr. 1a, Lengenbostel, Uhrzeit: 13:00 Uhr
  • WEA Service Küste GmbH: Hotel Wyndham Garden Wismar, Bellevue 15, Gägelow (bei Wismar), Uhrzeit: 14:00 Uhr
  • WEA Service Mitte GmbH (Achtung Änderung!!!): Schützenhalle Oesdorf, In der Pforte 9, 34431 Marsberg-Oesdorf, Uhrzeit: 14:00 Uhr
  • WEA Service Süd-Ost GmbH: Schützenhaus Stadtroda, August Bebel Straße 1, Stadtroda, Uhrzeit: 14:00 Uhr
  • WEA Service Süd-West GmbH: Heinrich-Hertz-Str. 3, Bitburg, Uhrzeit: 14:00 Uhr

 

Was noch wichtig ist, erklärt IG Metall-Anwalt Daniel Weidmann: „Die Teilnahme an dieser Versammlung darf gemäß § 20 BetrVG von niemandem behindert werden. Der Arbeitgeber hat gemäß § 17 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BetrVG, die Kosten der Versammlung zu tragen und auch die Zeit der Teilnahme an dieser Versammlung einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten den Beschäftigten wie Arbeitszeit zu vergüten. Auch hat der Arbeitgeber die Fahrtkosten, die durch die Teilnahme entstehen, zu erstatten.“

 

Wer weitere Fragen hat, ruft (auch am Wochenende!) bitte die kostenlose Infohotline der IG Metall an: 0800-4464636 an. Wer keine weiteren Fragen hat, denn begrüßen wir herzlich am Montag, den 9.9. vor Ort!

 

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