Geschafft!
Heute um 13 Uhr wurde am Arbeitsgericht Magdeburg das Urteil im Beschlussverfahren gegen den Betriebsrat der WEA Service Ost GmbH gefällt. Zur Erinnerung: Nils war ins Visier des Arbeitgebers gerate, weil er sich für Leiharbeiter eingesetzte hatte, die eine Fortbildung in ihrer Verleihfirma am Samstag nicht als Arbeitszeit vergütet bekommen sollten. Nachdem er für sein Handeln von der WEA Service Ost eine Ermahnung erhalten hatte, kritisierte er das Vorgehen des Arbeitgebers in einer Rundmail an alle Beschäftigten. Diese kritische Meinungsäußerung wollte Enercon nicht dulden und beantragte beim Betriebsrat die Kündigung dessen Vorsitzenden.
Das Arbeitsgericht Magdeburg hat heute entschieden, die Anträge der WEA Service Ost GmbH auf Genehmigung der Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden abzuweisen. Mit seiner Entscheidung hat das Arbeitsgericht eindeutig klar gestellt, dass Arbeitgeber die Meinungsfreiheit zu achten haben und Maulkörbe gegen kritische Betriebsräte rechtswidrig sind. Der Arbeitgeber wollte ebenfalls feststellen lassen, dass das Handeln von Nils eine grobe Pflichtverletzung darstellt. Auch dies hat das Arbeitsgericht ganz deutlich abgelehnt.
Auch für die Leiharbeiter und das nicht nur bei Enercon, ist das heutige Urteil wichtig. Damit ist eindeutig bestätigt, dass der Betriebsrat sich um ihre Belange kümmern darf.
Wir gratulieren Nils und dem Betriebsrat der WEA Service Ost GmbH und wünschen ihnen weiterhin viel Mut und Durchhaltevermögen für die anstehenden Aufgaben.
Herzlichen Glückwunsch lange genug haben wir auf dieses Ereignis gewartet das hier endlich die Gerechtigkeit siegt.
Für deine weitere Arbeit als BR wünsche ich dir weiterhin viel Erfolg. Weiterhin hoffe ich das sich andere BR daran ein Beispiel nehmen und sich auch um die Belange der Arbeitnehmer kümmern und nicht nach der Nase der GL tanzen.
Gruß GZO Mitarbeiter
Gratuliere Nils. Ein gerechtes Urteil. Das ging bei uns in der Rothenseer Generatorenfertigung wie ein Lauffeuer rum.Betriebsräte werden nach deutschem Recht gewählt und sind natürlich auch für die Leiharbeitnehmer in ihren Betrieben da. Das wurde mit dem heutigen Urteil unterstrichen. Bleibt nur zu hoffen, das auch die Enercon-Oberen ein einsehen haben und den Worten von vertrauensvoller Zusammenarbeit mehr Gewicht beimessen.
Hallo Nils,
ich möchte Dir herzlich zu deinem Erfolg vor dem Arbeitsgericht herzlich gratulieren.
Ebenso möchte ich deinen Anwälten für die gute Arbeit bedanken.
Wie uns diese Entscheidung zeigt ist die Meinungsfreiheit nicht nur ein leeres Wort.
Die Grundrechte sind das Fundament unserer Gesellschaft.
Das Arbeitsgericht hat bestätigt, das die Grundrechte nicht am Werkstor endet.
Bleib deiner Linie treu !
Mit kollegialen Gruß
Dietmar Gross
Betriebsratsvorsitzender der Aero Ems GmbH
Gratuliere Nils, es war ein harter Weg doch dieser ist jetzt geschafft.
Jetzt kannst du als BR wieder durchstarten und solltest du nochmal hilfe brauchen, sag bescheid und wir gehen mit dir wieder auf die Straße.
Gruß Sven
Schön, herzlichen Glückwunsch an Nils und auch die Arbeitsgerichte. Eigentlich hat man ja ein solches Urteil erwartet. Trotzdem haben wir mir Dir und vielen Anderen ständig gebangt. Umso mehr freut es einen, dass das moralische Verständnis jetzt auch höchstrichterlich bestätigt wurde.
Dir und Euch wünsche ich weiterhin den Mut zur freien Meinungsäußerung.
Perfekt! Es gibt scheinbar doch noch Gerechtigkeit in diesem Land. Viele Grüße aus Hamburg
Herzlichen Glückwunsch Nils
Mit diesem Urteil wurde die Tür für eine Vernünftige Betriebsratsarbeit aufgestossen.
Es wird sicherlich auch in der Zukunft nicht einfach werden die Interessen aller Mitarbeiter zu vertreten ohne auf die Gegenwehr der Geschäftsleitungen zu stossen.
Darauf geschultert sollte es der Ansporn eines jeden Betriebsrat sein, alles zu geben um ein angenehmes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Als Fazit kann ich nur sagen: Weiter so und nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Nicht kleckern sondern klotzen.
Betriebsratsvorsitzender
Lieber Nils-Holger, dass Recht hat gesprochen,
es bleibt zu hoffen das der Arbeitgeber den Richterspruch akzeptiert
und die Mitbestimmung im Betrieb nicht weiter mit Füßen tritt.
Es gibt noch viel zu regeln im Sinne aller Mitarbeiter,
Wir, die Vertrauensleute bei Vestas freuen uns über den Ausgang des Verfahrens und hoffen nun das die Mitbestimmung bei Enercon Normalität erlangt so wie es in vielen Firmen der Windbranche schon gelebt wird.
Falls es nicht so sein sollte kannst Du weiterhin mit unserer Solidarität rechnen und ich glaube ich das gilt für alle Unterstützer genau so wie der Slogan es hergab:
Betroffen ist einer Gemeint sind alle
PowerBlades
Hallo Nils,
Gewonnen hat einer gemeint sind alle!
Mach weiter so im Dienste der Mitbestimmung.
Kollegiale Gruesse
Alan TH. Bruce
Lieber Nils,
ich möchte dir ganz herzlich zu deinem Erfolg gratulieren.
Ebenso gilt mein Dank deinem Umfeld und alle Unterstützern, die dich in der Zeit gemeinsam mit ihrer Solidarität getragen und unterstützt haben.
Bleib dir treu, engagier dich weiter so für mehr Mitbestimmung, Meinungsfreiheit und Gerechtigkeit im Unternehmen.
Denn Gemeinsam können wir noch einiges erreichen!
Am Mute hängt der Erfolg. (Theodor Fontane)
Mit kollegialen Gruß
Christian Tegethoff (WEA Service Mitte GmbH)
Hallo Nils,
die besten Glückwünsche für dich. Du hast länge gekämpft, hast einen langen Atem gehabt, hast nie gezweifelt und du hast so vielen Kollegen Mut gemacht. Viele werden jetzt aufwachen und sich sagen, dass es sich lohnt zu kämpfen mit starken Betriebsräten und einer starken IG Metall. Weiter so…
Die allerbesten Grüße vom Bombenleger…
Herzlichen Glückwunsch Nils zu diesem Erfolg, für den du so hart gekämpft hast! Mit deinem Mut hast du wirklich etwas erreicht, nicht nur für dich, sondern auch für die vielen Kollegen bei Enercon, die sich Veränderung wünschen. Weiterhin alles Gute und viele Grüße nach Magdeburg!
Karin
Moin Nils, endlich mal ein positives Zeichen für die Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb. Alles Gute auch weiterhin für eine erfolgreiche BR-Arbeit.
Gruß
Trigo
Lieber Nils Holger,
auch ich freue mich, dass mit dem Urteil endlich unmissverständlich und eindeutig festgestellt wurde, dass Du in allen Belangen richtig gehandelt hast.
Ich bedanke mich bei Dir das Du so lange durchgehalten hast und damit der Gerechtigkeit zum Sieg verholfen hast.
Dadurch hast Du gezeigt das die Demokratie in Deutschland noch lebt und auch nicht am Werkstor endet.
Es bleibt nur zu hoffen, dass auch der Arbeitgeber dies nun einsieht und endlich anfängt die Gelder für seine Mitarbeiter zu verwenden und diese Gelder nicht weiterhin sinnlos für Großkanzleien verschwenden die dafür bekannt sind das sie unter anderem Union Busting betreiben.
Thomas Kersten (WEA Service West GmbH)