Die zwei Seiten der Medaille
Enercon und sein Ruf in der Öffentlichkeit
Wie Enercon versucht, die Interessenvertretung der Beschäftigten zu manipulieren. Ein Erfahrungsbericht von Klaus-Peter Hirschmann, Mitglied im Betriebsrat der Rothenseer Generatorenfertigung.
Ein Kollege und ich waren vor der Betriebsratswahl im Mai 2014 »geduldete Arbeitnehmervertreter«. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hätte es uns gar nicht geben dürfen. Dennoch sahen wir es als unsere Hauptaufgabe, für die Belange der Belegschaft aktiv zu sein. Das ging aber immer nur soweit, wie es der Geschäftsleitung auch in die Pläne passte.
Ein paar Beispiele gefällig?
Wir durften zustimmen bei der elektronischen Pausenzeiterfassung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Angestellten sollten, das haben wir schriftlich, dabei ausgespart werden. Wir legten unser Veto ein – worauf die Erfassung für alle Arbeitnehmer eingeführt wurde.
Auch der Einführung eines Arbeitszeitkontos durften wir zustimmen. Zunächst hieß es, dass eine Auszahlung der Mehrarbeitsstunden nicht mit den dazugehörigen Zuschlägen erfolgt. Hier konnten wir tatsächlich durch unseren Widerstand erreichen, dass auch die Zuschläge bezahlt werden.
Soweit so gut. Ausschlaggebend für uns, eine Wahl zum Betriebsrat durchzuziehen, war einerseits die respektlose Behandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während der Hochwasserlage 2013 ständig im Einsatz waren.
Zweitens war es die Forderung der Geschäftsleitung, eine veränderte Betriebsvereinbarung zu unterschreiben, die die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld neu regeln sollte. Obwohl wir mit der Neuregelung nicht einverstanden waren, wurden wir unmissverständlich aufgefordert, zu unterschreiben. Ansonsten würde es nicht zur Auszahlung der Weihnachtsgratifikation an die Belegschaft kommen – und das drei Tage vor der geplanten Anweisung zur Zahlung.
Zwei weitere Kollegen und ich entschlossen uns also, die Wahl zum Wahlvorstand vorzubereiten und kurzfristig eine Betriebsversammlung einzuberufen. Das war im Februar, und damit fing der Ärger natürlich an.
Zunächst wurden mein Kollege und ich zur Geschäftsleitung hochzitiert und mit den üblichen Phrasen bearbeitet:
• Betriebsräte kosten unnötig Geld, das letztlich der Belegschaft fehlen wird
• Wir haben doch immer bestens zusammen gearbeitet, warum sollte das jetzt geändert werden?
• Wenn Enercon will, wird hier die Firma dicht gemacht, ihr könnt nicht mal was dagegen unternehmen
• Wenn ich könnte, würde ich dich sofort rausschmeißen (O-Ton eines Abteilungsleiters)
• Den von Euch besorgten Versammlungsraum könnt ihr nicht bekommen
• Bevor ihr mit euren Plänen an die Öffentlichkeit gegangen seid, hättet ihr mit uns sprechen müssen.
Im Frühjahr fand die von uns anberaumte Betriebsversammlung statt. Doch auch da gab es ständig Störversuche durch die Abteilungsleiter.
So kam es zu ständigen Zwischenrufen: »Wir wollen den Betriebsrat nicht« oder: »Wer will denn hier an der Wahl teilnehmen?« Und das waren noch die harmloseren.
Der Personalchef verlangte gar eine offene Abstimmung darüber, wer die Wahl zum Betriebsrat unterstützt.
Der Geschäftsführer stellte sich auf eine erhöhte Position. So konnte er feststellen, welche Reaktionen von wo kamen. Einmal holte er sich einen der Vorgesetzten heran, der sofort das Wort ergriff und verlangte, in den Wahlvorstand gewählt zu werden.
Als der Krach immer lauter wurde, bemerkte Jens, dass wir die Versammlung auch abbrechen könnten, dann aber das Arbeitsgericht zur Einsetzung eines Wahlvorstands einbeziehen müssten. Danach war Ruhe, und wir konnten über jeden Kandidaten abstimmen lassen. Die von uns vorgeschlagenen Kandidaten wurden mit überwältigender Mehrheit gewählt. Die, vermutlich vom Arbeitgeber vorgeschobenen, erreichten nicht die erforderlichen Stimmen.
Am Wochenende vor dem angesetzten Wahltag (14. Mai) wurden alle wahlberechtigten Leiharbeiter aus der größten Abteilung der Firma abgemeldet. So konnten sie an der Wahl nicht mehr teilnehmen. Begründet wurde diese Maßnahme mit »zwingenden betrieblichen Gründen, die überhaupt nicht mit der Betriebsratswahl zusammenhängen«. Welche das sein sollten, erfuhren wir nicht, aber 23 Kollegen wurden um ihr Wahlrecht gebracht.
Diese Entscheidung der Geschäftsführung, so kurz vor der Wahl, war wohl auch ausschlaggebend dafür, dass so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – den Zahlen nach müssten auch einige aus dem Kreis der Angestellten gekommen sein – die Vertreter der Liste der Initiatoren dieser Wahl zu Betriebsräten wählten.
Die eigentliche Wahl lief dann halbwegs gesittet ab. Man hatte wahrscheinlich erkannt, dass es kein Zurück gibt. Freilich wollte der Arbeitgeber auch jetzt noch Einfluss ausüben, indem er selbst Listen mit Kandidaten aufstellen ließ. Was ja legitim ist.
Auf Grund des Druckes durch die Geschäftsführung, holte ich mir als Wahlvorstandsleiter natürlich auch Hilfe von außen. So wurden Fragen zum Wahlprozedere, der Organisation usw. mit Hilfe von Rechtsanwälten der Bildungseinrichtung WAF und der konkreten Unterstützung der IG Metall geklärt. Auch die Wahlpropaganda für die Liste der Betriebsratskandidaten unserer Belegschaft wurde durch die IG Metall unterstützt.
Ich selbst gehöre eher zu den gemäßigten Vertretern der Gewerkschaft. Ich bin und war immer bemüht, ordentlich mit der Geschäftsführung im Sinne des Wohles der Firma und der Belange der Belegschaft zusammenzuarbeiten. Unser Auftrag, als rechtmäßig gewählte Vertreter der Belegschaft, sollte durch Vertrauen ohne ständige Angriffe von anderer Seite möglich sein.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sehr wohl mitbekommen, was in der Öffentlichkeit alles über die Zustände bei Enercon berichtet wird. In Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben diese ihre Empörung über die Stellungnahme der Geschäftsleitung Enercon im Windblatt 03/2014 zum Ausdruck gebracht. Insbesondere auch diejenigen, welche die Störversuche durch die Vorgesetzten vor und während der Wahl miterleben durften, konnten der Aussage: »die Betriebsratswahlen werden im Gegenteil von der jeweiligen Geschäftsführung unterstützt« nicht zustimmen. Wie versucht wurde, Einfluss auszuüben, war ja in der Betriebsversammlung unserer Firma zur Wahl des Wahlvorstandes deutlich geworden. Auch die Drohungen z. B. mit Entlassung oder Schließung der Firma kann man ja kaum als Missverständnis bezeichnen.
Die Behauptungen der Geschäftsführung in Bezug auf die Betriebsratswahlen waren also enttäuschend. Ein offenes und ehrliches Wort unter Kollegen wäre hier angebracht gewesen und sollte auch heute nach den vielen Geschehnissen noch möglich sein.
In der Stellungnahme der Geschäftsleitung von Enercon dokumentiert sich in Wahrheit der Wille, keine Gewerkschaft in die Betriebe zu lassen, Betriebsräte klein zu halten und Mitbestimmung nach Möglichkeit nur auf dem Papier zu akzeptieren.
Es wird nach wie vor weiter gegen die Betriebsräte gearbeitet. Wie kann es sonst sein, dass ein unbedeutender Arbeitsvorbereiter damit prahlt, sich kundig gemacht zu haben, wie er seinen Betriebsrat loswerden kann?
Das ist nur möglich, wenn es seitens der Geschäftsführung von Enercon keine klare Linie gibt im Umgang mit den Betriebsräten.
Oder was noch viel schlimmer wäre, dass es entgegen den Beteuerungen im Windblatt sehr wohl eine klare Linie im Umgang mit den Betriebsräten gibt, nämlich dagegen.
Nur ein klares Bekenntnis zur Belegschaft und seinen Vertretern kann hier Abhilfe schaffen.
Nun die andere Seite der Medaille.
Eine nie da gewesene Kampagne der Gewerkschaft IG Metall in der Öffentlichkeit läuft derzeit in allen verfügbaren Medien. Politiker und andere unbeteiligte melden sich zu Wort, auch wenn sie nicht wissen, wie es bei Enercon aussieht. Ich persönlich habe manchmal das Gefühl, dass Zwischentöne dabei untergehen. Man kennt das ja aus der Politik, wo Fronten oft verhärtet sind, weil nur die eigenen Interessen zählen und Kompromissfähigkeit nicht wirklich gewollt ist.
Es werden Stimmen gesammelt, bei völlig unbeteiligten Personen, die überhaupt nicht wissen können, was wirklich bei Enercon los ist. Wer die Kampagne kritisiert, muss sich vorhalten lassen, er würde im Auftrag der Geschäftsleitung handeln. Andere Ansichten werden nicht akzeptiert. Es fehlt vermutlich von beiden Seiten am ehrlichen Willen, miteinander zu arbeiten, wie es das Betriebsverfassungsgesetz im § 2 (1) eindeutig formuliert: »Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.«
Hier gibt es ganz klar Gesprächsbedarf. Vielleicht könnte ein Mediator den Knoten lösen und das zerrüttete Verhältnis zwischen Betriebsrat und Firmenleitung wieder soweit herstellen, dass eine vernünftige Basis, wie es das Gesetz fordert, entsteht.
Schreibe einen Kommentar