Damit sich was bewegt, geht „ein Banner“ auf die Reise !
Am Dienstag 23.Februar findet die nächste Verhandlung zum Thema Leistungsbeurteilung bei der WEA Service Süd GmbH statt.
Damit sich was bewegt, geht „ein Banner“ auf die Reise.
Den Anfang machte die Servicestation Gießen.
….genau darum geht es den Kollegen von der WEA Service Süd GmbH.
Sie sind es jetzt leid!
Der Arbeitgeber soll endlich mit dem Betriebsrat die Betriebsvereinbarung zur Leistungsbeurteilung abschließen.
Deshalb haben sich die Kollegen entschlossen, den Banner mit ihrer Forderung auf eine Reise, von Servicestation zu Servicestation zu schicken.
Und die Reise geht weiter …..
nette Idee; das mit dem Banner …..ist aber wohl eher Zeitverschwendung …… Besser: Einigungsstelle und dann Amen ….
Möchtest du die Entscheidung über unsere Leistungszulage wirklich komplett aus der Hand geben und von einem unabhängigen 3. Entscheiden lassen?
Wir sind auf dem richtigen Weg und mit der Unterstützung von allen schaffen wir das!
Ich kann dich echt verstehen Dietmar .
Diese gabze „Zeitschinderei“ geht mir auch tierisch gegen den Strich .
Aber so schnell will ich die Hoffnung nicht aufheben. Vielleicht existiert wirklich irgendwo noch ein wenig Hirn und ich drück alle Daumen das es wieder anfängt zu arbeiten 😉
Hand in Hand
Grüße aus Süd
Hallo „Kollege aus dem Süden“,
das Thema Leistungszulage ist doch dem Grunde nach nichts „Neues“. Der Struktur nach ist es schon der Struktur nach im IGM TV abgebildet. Insoweit geht es doch nur darum, dass man aus der Leistungszulage keinen flexiblen Lohnbestandbestanteil macht; der dann geldmäßig in den „Grundlohn“ greift.
Wichtig erscheint es mir zu sein, daß man – gerade im Servicebereich – die Servicetechniker an den langfristigen Kundenbeziehungen partizipieren lässt und nicht nur an der Momentaufnahme „Stunde, Auftrag, Zeit, etc.“.
In einem BR Seminar diese Woche (die meissten kam aus BW + NRW) wurde das Thema „Leistungszulagen“ und BR Mandat mal intensiv besprochen (nicht dieser Fall hier bei Senvion). Wenn doch die Leistungszulage schon in einem TV geregelt ist oder üblicherweise geregelt wird, dann fegt uns doch der § 77 Abs. 3 BetrVG von der Straße …….
Grüß aus dem Norden
Dietmar