Aufsichtsratswahl bei Senvion

Aufsichtsratswahl bei Senvion

Fehlende Briefmarken oder Adressen waren für die Kolleginnen und Kollegen bei Senvion kein Hindernis die Wahl des Aufsichtsrates durchzuführen. Ein wesentlicher Beitrag zur Wahl fehlt allerdings noch.

Stolpersteine überfliegen

Je nach Standort fehlten Briemarken zum Frankieren der Umschläge für die Briefwähler, oder Kostenstellen um den Wahlhelfern eine Tasse Kaffee zur Seite zu stellen. Aufgrund des knappen Zeitplanes wurden die Wahlunterlagen von Helgoland mit dem Flugzeug transportiert. Trotzdem war die Durchführung der Wahl durch die tatkräftige Mitarbeit vieler Helfer ein Erfolg.

Personen und Listen

Ohne List und Tücke konnten die Wahlzettel an allen Standorten ausgezählt werden. Die Vorschläge der von der Gewerkschaft vorgeschlagenen Personenwahl waren erwartungsgemäß schneller durchgezählt als die Listenwahlzettel der Arbeitnehmervorschläge. Bei beiden Auszählungen gab es nur wenige ungültige Stimmen.

Schlußstein einfügen

Der Aufsichtsrat muss paritätisch, also durch eine gleich große Anzahl von Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer besetzt sein. Die Seite der Arbeitnehmer stellt insgesamt sechs Mitglieder:

  • Drei gewählte Vertreter der Belegschaft
  • Zwei Vertreter der Gewerkschaft
  • Ein Vertreter der leitenden Angestellten

Für die Wahl eines leitenden Angestellten müssen zwei Bewerber benannt werden. An dieser Hürde sind die leitenden Angestellten gescheitert. Die Arbeitnehmerseite ist nun unvollständig und es muß sich auf einen Kandidaten geeinigt werden. Dieser wird dann durch das Gericht bestellt. Schade dass die wenigen leitenden Angestelten nicht in der Lage waren einen vollständigen Vorschlag abzuliefern.

Liegt das an den persönlichen Agenden, die dort eine Rolle spielen?

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